Häufig gestellte Fragen
Die internationale Mehrwertsteuerrückerstattung ermöglicht es Ihnen, in anderen Ländern gezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern, sofern Sie die dafür nötigen Belege vorlegen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wir bearbeiten Anträge für alle EU-Mitgliedstaaten sowie ausgewählte Drittländer, die ein entsprechendes Rückerstattungsverfahren anbieten.
In der Regel benötigen wir Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Nachweise über Geschäftsreisen sowie evtl. spezielle Formulare des jeweiligen Landes.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Ursprungsland ab und liegt im Durchschnitt zwischen sechs und zehn Wochen.
Unsere Gebühren sind transparent und richten sich nach dem Aufwandsumfang Ihres Antrags. Details zu den Kosten erhalten Sie im ersten Gespräch.
Einige Länder setzen Mindestbeträge voraus. Wir informieren Sie vorab über die Mindestgrenzen und prüfen, ob sich ein Antrag lohnt.
Ja, über unser Online-Portal haben Sie jederzeit Zugriff auf den aktuellen Status und alle eingereichten Dokumente.
Sie erhalten einen festen Ansprechpartner aus unserem Zürcher Büro, der Sie persönlich durch den Prozess begleitet.
Nach Freigabe durch die Behörde wird der erstattete Betrag auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.
Reflexa analysiert Ihre eingereichten Belege und reicht die notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Steuerbehörden im Ausland ein. Unser digitaler Prozess hilft dabei, den Rückerstattungsweg transparent nachzuverfolgen.
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz können bei Reflexa eine Erstattung ausländischer Mehrwertsteuer beantragen, sofern sie geschäftliche Ausgaben im Ausland nachweisen.
Wir arbeiten mit Behörden in über 50 Ländern zusammen, darunter EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und Norwegen.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Land. In der Regel liegt sie zwischen 8 und 16 Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
Ja. Originalrechnungen und Zahlungsnachweise sind Voraussetzung. Sie können alle Dokumente direkt über unser Portal hochladen.